BEITRITT

MITGLIED WERDEN

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MITGLIED WERDEN

Hey du! Bist du auf der Suche nach einer Möglichkeit, dich sportlich zu betätigen und gleichzeitig Teil einer tollen Gemeinschaft zu werden? Dann bist du bei uns genau richtig!

Unser Sportverein bietet dir eine breite Palette an Sportarten, in denen du dich ausprobieren und verbessern kannst. Egal ob du Anfänger oder bereits fortgeschritten bist, bei uns findest du die passende Herausforderung. Wir haben erfahrene Trainer, die dich unterstützen und motivieren werden, dein Bestes zu geben.

Neben dem sportlichen Aspekt steht bei uns auch der soziale Zusammenhalt im Vordergrund. Wir sind eine Gemeinschaft, in der sich jeder willkommen und wertgeschätzt fühlt. Zusammen organisieren wir auch außerhalb des Sports tolle Events und haben einfach viel Spaß miteinander.

Wenn du also Lust hast, Teil unseres Vereins zu werden, dann melde dich doch einfach bei uns! Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemeinsam mit dir sportliche Erfolge zu feiern.

ANMELDE­FORMULAR

ANSPRECHPARTNER

MIKE KÖNIG-LEHMANN

TELEFON

0151 22373 061

E-MAIL VEREIN

info@sfb-94.de

FÖRDERUNG ÜBERBILDUNG UND TEILHABE

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Dein Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Ihr euch die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnt.

Welche Angebote werden gefördert?

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Dein Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählt auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie im Sportverein in Höhe von 15 Euro monatlich.

Die Bescheinigung zur Einreichung beim Amt findet Ihr im Downloadbereich.

UNSERE BEITRAG­SORDNUNG

Beitragsordnung des Sportfreunde Brandenburg 94 e.V.

§ 1 Grundsatz

Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt für eine konkrete Leistung, sondern dient der Finanzierung des Vereins und der Ermöglichung seiner gemeinnützigen Zwecke gemäß §2 der Vereinssatzung. Die Rechte der Mitglieder ergeben sich aus der Satzung. Mit der Mitgliedschaft und der Beitragszahlung erhalten Mitglieder die Berechtigung zur Nutzung der Vereinsangebote, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch auf Erstattung ausgefallener Sporteinheiten besteht nicht.

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, jedoch durch §5 der Satzung erfasst und ergänzt diese hinsichtlich der Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie der Regelungen zu Gebühren und Umlagen. Änderungen sind nur durch die Mitgliederversammlung möglich.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags, von Gebühren und Umlagen gemäß §5 Abs. 2 der Satzung. 2. Beitragsänderungen werden mit der nächsten Fälligkeit wirksam, sofern kein anderer Termin durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

1. Der Mitgliedsbeitrag des Vereins besteht aus einem Grundbetrag.

2. Die Höhe des Grundbeitrags beträgt:
– Für Vollmitglieder: 20 € pro Monat
– Für Mitglieder in Freizeitsportgruppen (kein Trainer, kein Wettkampfsport): 15 € pro Monat
– Für passive Mitglieder: 5€ pro Monat
– Ehrenmitglieder sind gemäß §5 Abs. 4 der Satzung von der Beitragspflicht befreit

3. Zahlungsmodalitäten und SEPA-Lastschrift: Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann schriftlich oder in elektronischer Form gemäß §9 der Satzung erfolgen.
In diesem ist anzugeben:
– gewünschter Zahlungsrhythmus (halbjährlich/jährlich)
– Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus fällig:
– Für das erste Halbjahr bis zum 15.12. des Vorjahres
– Für das zweite Halbjahr bis zum 15.06. des laufenden Jahres
– Alternativ kann das Mitglied einer einmaligen Abbuchung des gesamten Jahresbeitrags zum 15.12. des Vorjahres zustimmen. In diesem Fall wird ein Rabatt von zwei Monatsbeiträgen gewährt.
– Eine Rechnungslegung erfolgt nicht.

4. Mitglieder einer Freizeitsportgruppe sowie passive Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihres Mitgliederstatus unverzüglich dem Verein schriftlich oder in elektronischer Form mitzuteilen.

5. Die Beiträge zur Sportversicherung des Landessportbundes sind im Grundbeitrag enthalten.

6. Bei Vereinseintritt nach einem Fälligkeitstermin wird der Beitrag anteilig berechnet und sofort fällig.

7. Für die Beitragshöhe ist der Status des Mitglieds am Fälligkeitstag maßgeblich. Änderungen sind unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form mitzuteilen.

8. Aufnahmegebühr: – Bei Vereinsbeitritt wird gemäß §5 Abs. 1 der Satzung eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 € fällig.

9. Umlagen und Sachleistungen:
– Umlagen oder Sachleistungen dürfen nur erhoben werden, wenn die Mitgliederversammlung dies beschließt.
– Die Höhe der Umlage ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.
– Die Erhebung einer Umlage ist nur zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins zulässig.
– Ehrenmitglieder sind gemäß §5 Abs. 4 der Satzung von Umlagen befreit.

10. Härtefälle:
– Der Vorstand kann gemäß §5 Abs. 6 der Satzung in Einzelfällen Beiträge erlassen, stunden oder die Zahlungsmodalitäten anpassen.
– Der Antrag ist vor Fälligkeit des Beitrags schriftlich oder in elektronischer Form mit Nachweisen an den Vorstand zu richten.

11. Rückerstattung und Kündigung:
– Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge besteht nicht.
– Bei Austritt aus dem Verein, der gemäß §4 Abs. 2 der Satzung bis spätestens zum 31.05. bzw. 30.11. mit Wirkung zum 30.06. oder 31.12. zu erklären ist, endet die Beitragspflicht mit dem letzten gezahlten Beitragszeitraum.

12. Vereinskonto:
Bank: MBS Potsdam
IBAN: DE97 1605 0000 3620 0006 88
BIC: WELADED1PMB

§ 4 Mahn- und Inkassoverfahren

1. Wird eine Lastschrift durch Selbstverschulden des Mitglieds nicht eingelöst, trägt das Mitglied die entstehenden Bank- und Verwaltungskosten.

2. Bei Zahlungsverzug kann das Mitglied gemäß §5 Abs. 5 der Satzung nach zweimaliger Mahnung nach 6 Wochen vom Verein ausgeschlossen werden:
– Erste Mahnung: 5,00 € Gebühr (nach 14 Tagen nach Fälligkeit)
– Zweite Mahnung: 10,00 € Gebühr (nach weiteren 14 Tagen nach der ersten Mahnung, falls die Zahlung bis dahin nicht erfolgt ist)

3. Bleibt die Zahlung aus, kann der Verein rechtliche Schritte einleiten oder das Mitglied aus der Mitgliederliste streichen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 12.02.2025 in Kraft.