Hey du! Bist du auf der Suche nach einer Möglichkeit, dich sportlich zu betätigen und gleichzeitig Teil einer tollen Gemeinschaft zu werden? Dann bist du bei uns genau richtig!
Unser Sportverein bietet dir eine breite Palette an Sportarten, in denen du dich ausprobieren und verbessern kannst. Egal ob du Anfänger oder bereits fortgeschritten bist, bei uns findest du die passende Herausforderung. Wir haben erfahrene Trainer, die dich unterstützen und motivieren werden, dein Bestes zu geben.
Neben dem sportlichen Aspekt steht bei uns auch der soziale Zusammenhalt im Vordergrund. Wir sind eine Gemeinschaft, in der sich jeder willkommen und wertgeschätzt fühlt. Zusammen organisieren wir auch außerhalb des Sports tolle Events und haben einfach viel Spaß miteinander.
Wenn du also Lust hast, Teil unseres Vereins zu werden, dann melde dich doch einfach bei uns! Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemeinsam mit dir sportliche Erfolge zu feiern.
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Dein Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Ihr euch die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnt.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Dein Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählt auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie im Sportverein in Höhe von 15 Euro monatlich.
Die Bescheinigung zur Einreichung beim Amt findet Ihr im Downloadbereich.
§ 1 Grundsatz
Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt, das heißt der Beitrag wird nicht für die Erbringung einer Leistung, sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Die Rechte der Mitglieder ergeben sich aus der Vereinssatzung. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung des gültigen Mitgliedsbeitrages ist jedes Mitglied berechtigt, die Angebote des Vereins zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
§ 3 Beiträge
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom zum 01.12.2023 in Kraft.